Zum Hauptinhalt springen

Gebäudemodernisierungsgesetz: Was ändert sich denn nun für denWärmepumpeneinbau?

Am Mittwoch den 08.07.2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen, das Heizungsgesetz und die Förderrichtlinien für die Wärmepumpeninstallation zu ändern.

Zukünftig wird der Einbau konventioneller Ölheizkessel und Gasthermen wieder möglich sein, ist jedoch mit der Auflageverbunden, die Anlagen mit Brennstoffen mit Bioanteilen zu betreiben. Der Bioanteil muss im Jahr 2029 10% betragenund soll langsam gesteigert werden, bis er im Jahr 2045 100% beträgt. Durch den Bioanteil und durch die CO2-Bepreisung der Brennstoffe werden Heizöl und Gas deutlich teurer werden. Wieviel teurer kann man heute noch nichtseriös prognostizieren. Aber wir wissen aus der Fahrzeugwelt, dass heute schon ein Liter Biokraftstoff doppelt so vielkostet wie ein Liter konventioneller Kraftstoff.

Wärmepumpen unterliegen keiner CO2-Abgabe und werden weiterhin gefördert. Die Förderung wird zwar gekürzt, fälltaber weiterhin deutlich aus:

  • Grundförderung weiterhin 30% der Anlagenkosten 30%
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16% (sofortiger Austausch der alten Heizungsanlage) 16%
  • Wertschöpfungsbonus 15% ab 1. Quartal 2027 (für in der EU gefertigte Wärmepumpen) 15%

Summe der Förderung für ein Einfamilienhaus 61%

Die Projektkosten sind allerdings nicht mehr wie vorher auf 30.000,- € gedeckelt, sondern auf 28.000,- €. Zudem wird
dieser Deckel alle 6 Monate um 750,- € abgeschmolzen – erstmalig zum 01.02.2027. Es steht zu hoffen, dass die Preis-
gestaltung der Wärmepumpenanbieter sich entsprechend ausrichtet und zukünftig die Wärmepumpen günstiger ange-
boten werden.

Kunden, die den Einbau einer Wärmepumpe planen, müssen entscheiden, ob sie die 46% Förderung für ein auf
28.000,- € gedeckeltes Projekt in Anspruch nehmen wollen oder auf das Inkrafttreten des Wertschöpfungsbonus
warten, um 61% Förderung in Anspruch zu nehmen – dies aber bei auf 27.250,- € gedeckelten Projektkosten.

Darüber hinaus gibt es einen gestaffelten Einkommensbonus für schwächer verdienende Familien und zwar:

  • für Haushaltseinkommen bis 30.000,- € pro Jahr 40%
  • für Haushaltseinkommen bis 40.000,- € pro Jahr 30%
  • für Haushaltseinkommen bis 50.000,- € pro Jahr 10%

Die Summe der Förderprozente ist für Normalverdiener auf maximal 70%, für einkommensschwächere Verdiener auf
maximal 80% der oben angegebenen 28.000,- € begrenzt.

Solange mein Heizbrenner noch läuft, mache ich erst mal nichts! Dann kostet es auch nichts. >Falsch !!!

Auch wenn wir seit zwei Tagen wissen, dass das GEG-Heizungsgesetz durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst wird und Gas- und Öl-Heizungen nun weiter erlaubt sind: Gas und Öl werden signifikant teurer – insbesondere durch die nun erforderlichen Bio-Beimischungen und die CO2-Abgabe. In den letzten 4 Jahren sind die Gaskosten um 66% gestiegen. Das wird weitergehen und der Anstieg wird sich beschleunigen!

Im Übrigen: Wie lange glauben Sie, werden die Hersteller die Ersatzteile für über 10 Jahre alte Heizbrenner noch vorhalten? Gar nicht – die wollen ja etwas verdienen. Ich habe Kunden, die rufen mich im Januar an und fragen mich verzweifelt, was sie tun sollen, weil die Gastherme nicht mehr läuft und der Heizungsbauer die Ersatzteile nicht mehr bekommt. Bis jetzt eine neue Anlage beschafft und eingebaut ist, dauert es mindestens bis März.

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Entscheiden und planen Sie frühzeitig eine neue Heizungsanlage. Und lassen Sie sich vor allem in Sachen Fördermittel beraten. Merke: Erst muss man Fördermittel beantragen; dann erst darf man eine neue Anlage einbauen. Wenn Sie erst im Kalten sitzen, dann haben Sie keine Zeit mehr, Fördermittel zu beantragen.

Und übrigens: Die Förderung für Wärmepumpen von bis zu 55% laufen auch mit dem neuen Gesetz weiter. Aber nicht ewig! Ab 2028 werden die Fördersätze vermindert und von Jahr zu Jahr weiter reduziert.

Also: der frühe Vogel fängt den Wurm. Sprechen Sie mich an. Sie bekommen von mir:

  • ein Haus-Gutachten
  • eine technische Beratung für Ihr bestes Heizungsanlagenkonzept
  • die passgenaue Auslegung der neuen Heizungsanlage
  • KFW- und/oder Bafa-Fördermittel
  • einen neuen Energieausweis. Damit ist Ihr Haus deutlich mehr wert.

Rolladen als zusätzlicher sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz

Viele Häuser und Wohnungen haben Rolladen. Die meisten Bewohner nutzen sie als „Sichtschutz“ und fahren sie abends herunter. Vielen ist nicht bewusst, dass Rolladen auch eingesetzt werden können, um das Raumklima zu regulieren.

Im Winter macht es Sinn, die Rolläden als zusätzliche Fenster-Außenisolierung herunterzufahren und zu Nachtzeiten und Tageszeiten solange unten zu belassen, solange niemand durch das Fenster schauen möchte.

Im Sommer ist es empfehlenswert, die Rolläden immer bei direkter Sonneneinstrahlung auf das Fenster herunterzufahren, um ein zusätzliches Aufheizen der Räume zu verhindern. Gerade bei den wegen des Klimawandels heißeren Sommertemperaturen können Sie so die Behaglichkeit deutlich verbessern.

Man kann die Rolläden von Hand bedienen. Komfortabler ist es natürlich, wenn die Rolläden mit einem elektrischen Motor und einem Bedienschalter ausgestattet sind. Dann lassen sich die elektrischen Bedienschalter gegen zeitgesteuerte Schalter (die natürlich nach wie vor auch von Hand weiter bedienbar sind) austauschen und die gewünschten Öffnungs- und Schließzeiten programm-ieren. Im Ergebnis hat man ein Haus oder eine Wohnung mit einem sehr viel ausgeglicheneren, automatisierten Energie-Management. Die Energierechnung wird es Ihnen danken.

Hinweis für Besitzer von Gurt-getriebenen Rolläden: Es gibt im Übrigen auch elektrische, nachrüstbare Gurt-Rollsysteme mit Zeitschaltuhr. Die Umbaukosten sind gegenüber einer Umrüstung auf elektrische Rolläden mit Direktantrieb um etwa 50% niedriger.