Solange mein Heizbrenner noch läuft, mache ich erst mal nichts! Dann kostet es auch nichts. >Falsch !!!
Auch wenn wir seit zwei Tagen wissen, dass das GEG-Heizungsgesetz durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst wird und Gas- und Öl-Heizungen nun weiter erlaubt sind: Gas und Öl werden signifikant teurer – insbesondere durch die nun erforderlichen Bio-Beimischungen und die CO2-Abgabe. In den letzten 4 Jahren sind die Gaskosten um 66% gestiegen. Das wird weitergehen und der Anstieg wird sich beschleunigen!
Im Übrigen: Wie lange glauben Sie, werden die Hersteller die Ersatzteile für über 10 Jahre alte Heizbrenner noch vorhalten? Gar nicht – die wollen ja etwas verdienen. Ich habe Kunden, die rufen mich im Januar an und fragen mich verzweifelt, was sie tun sollen, weil die Gastherme nicht mehr läuft und der Heizungsbauer die Ersatzteile nicht mehr bekommt. Bis jetzt eine neue Anlage beschafft und eingebaut ist, dauert es mindestens bis März.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Entscheiden und planen Sie frühzeitig eine neue Heizungsanlage. Und lassen Sie sich vor allem in Sachen Fördermittel beraten. Merke: Erst muss man Fördermittel beantragen; dann erst darf man eine neue Anlage einbauen. Wenn Sie erst im Kalten sitzen, dann haben Sie keine Zeit mehr, Fördermittel zu beantragen.
Und übrigens: Die Förderung für Wärmepumpen von bis zu 55% laufen auch mit dem neuen Gesetz weiter. Aber nicht ewig! Ab 2028 werden die Fördersätze vermindert und von Jahr zu Jahr weiter reduziert.
Also: der frühe Vogel fängt den Wurm. Sprechen Sie mich an. Sie bekommen von mir:
- ein Haus-Gutachten
- eine technische Beratung für Ihr bestes Heizungsanlagenkonzept
- die passgenaue Auslegung der neuen Heizungsanlage
- KFW- und/oder Bafa-Fördermittel
- einen neuen Energieausweis. Damit ist Ihr Haus deutlich mehr wert.

