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Der Einbau einer solargetriebenen Luft/Wasser-Wärmepumpe steigert den Wert eines gebrauchten Einfamilienhauses beträchtlich

Beim Hausverkauf spielt die Technik im Heizungskeller eine immer Rolle. Denn der Hauskäufer wird sich natürlich überlegen, welche Modernisierungsmaßnahmen er anstoßen muss, und er wird versuchen, den Kaufpreis entsprechend zu mindern. Umgekehrt kann der Verkäufer von vornherein den Verkaufspreis höher ansetzen, wenn das Haus bereits mit der bestmöglichen Technik ausgestattet ist.

Auch wenn das Heizungsgesetz nun im Juli 26 neu gefasst wurde und der Einbau von Öl- und Gas- heizungen wieder erlaubt ist: Die beste Technik ist das nicht und es steht zu erwarten, dass die Brennstoffpreise weiter steigen

  • durch die geopolitische Situation (Stichwort „Straße von Hormus“)
  • durch die steigende CO2-Bepreisung
  • durch steigende Infrastrukturkosten, denn diese Kosten werden auf immer weniger Kunden umgelegt
  • durch die gesetzliche Vorgabe zur Beimischung von stetig steigenden Bioanteilen zum Öl bzw. zum Gas. Diese Bioanteile sind im Preis ca. doppelt so hoch wie der reine Brennstoffpreis

Nach wie vor ist aus der Sicht des Energieberaters die Wärmepumpe deshalb das beste Heizungs-system mit der besten Energieeffizienz. Aus 1 KW Strom produziert die Wärmepumpe 4 KW Heizleistung. Selbst wenn der Strompreis gegenwärtig noch höher ist als der ÖL- und der Gaspreis – er wird durch die Effizienz der Wärmepumpe bei weitem überkompensiert. Der Betrieb der Heizung mit einer Wärmepumpe spart im Jahr ca. 800,- € Kosten. Tendenz steigend.

Wenn gleichzeitig eine PV-Solaranlage Strom in das Hausnetz einspeist, der zum Antrieb der Wärme-pumpe genutzt wird, dann fallen für den Betrieb der Wärmepumpe keine Stromkosten mehr an. Dies gilt nicht für das ganze Jahr sondern nur für die Zeit von Mitte März bis Ende Oktober. Aber die Ersparnis ist gewaltig und beläuft sich bei einem Einfamilienhaus bei richtiger Auslegung der PV-Anlage schnell auf knappe 3.000,- € im Jahr.

Wie schlägt sich nun der Einbau dieser Technik auf den Verkaufspreis eines Hauses nieder? Die FAZ hat in ihrer Ausgabe vom 14.08.26 die Studie des Maklerunternehmens „Von Poll Immobilien“ vorgelegt, in der für unterschiedliche Städte und ihr Umland die Immobilienpreise verglichen werden. Aus dieser Studie ergibt sich zum Beispiel für den Main-Taunus-Kreis ein Quadratmeter-Preis von 5.628,- €/m2 für das Haus mit solargetriebener Wärmepumpe, ein Preis von 4.142,- €/m2 für ein Haus mit Gasheizung und ein Preis von 3.828,- €/m2 für das Haus mit Ölheizung.

Für die Stadt Wiesbaden lauten die Zahlen: 6.855,- €/m2 für das Haus mit solarbetriebener Wärmepumpe; 4.344,- €/m2 für das Haus mit Gasheizung; 4.238,- €/m2 für das Haus mit Ölheizung

Bei einem Haus mit 160 m2 Wohnfläche im Main-Taunus-Kreis steigert also die bestmögliche Technik den Verkaufspreis des Hauses auf 1.486,- €/m2 x 160 m2 = 237.760,- €. Bei einem Haus in Wiesbaden liegt der Wert bei 2.511,- €/m2 x 160 m2 = 401.760,- €.

Diese Wertsteigerungen der Immobilie – egal ob sie gegenwärtig zum Verkauf steht oder nicht – sollten jeden Eigentümer überzeugen. Denn der Preis für den Einbau einer Luft/Wasser-Wärmepumpe plus einer PV-Anlage liegt überschlägig bei nur 55.000,- €. Rechnet man ca. 15.000,- € KFW-Förderung für die Wärmepumpe und eine Brennstoff-Ersparnis von 30.000,- € in 10 Jahren mit ein, verbleiben 10.000,- €, die der Eigentümer für diese exorbitante Wertsteigerung der Immobilie zahlt.

Der Einbau einer solargetriebenen Luft/Wasser-Wärmepumpe ist deshalb aus der Sicht des Energie-beraters das zwingende Gebot der Stunde !!!

Ihr Dr. G. Eifler / Energieberater

Gebäudemodernisierungsgesetz: Was ändert sich denn nun für den Wärmepumpeneinbau?

Am Mittwoch den 08.07.2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen, das Heizungsgesetz und die Förderrichtlinien für die Wärmepumpeninstallation zu ändern.

Zukünftig wird der Einbau konventioneller Ölheizkessel und Gasthermen wieder möglich sein, ist jedoch mit der Auflageverbunden, die Anlagen mit Brennstoffen mit Bioanteilen zu betreiben. Der Bioanteil muss im Jahr 2029 10% betragenund soll langsam gesteigert werden, bis er im Jahr 2045 100% beträgt. Durch den Bioanteil und durch die CO2-Bepreisung der Brennstoffe werden Heizöl und Gas deutlich teurer werden. Wieviel teurer kann man heute noch nichtseriös prognostizieren. Aber wir wissen aus der Fahrzeugwelt, dass heute schon ein Liter Biokraftstoff doppelt so vielkostet wie ein Liter konventioneller Kraftstoff.

Wärmepumpen unterliegen keiner CO2-Abgabe und werden weiterhin gefördert. Die Förderung wird zwar gekürzt, fälltaber weiterhin deutlich aus:

  • Grundförderung weiterhin 30% der Anlagenkosten 30%
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16% (sofortiger Austausch der alten Heizungsanlage) 16%
  • Wertschöpfungsbonus 15% ab 1. Quartal 2027 (für in der EU gefertigte Wärmepumpen) 15%

Summe der Förderung für ein Einfamilienhaus 61%

Die Projektkosten sind allerdings nicht mehr wie vorher auf 30.000,- € gedeckelt, sondern auf 28.000,- €. Zudem wird
dieser Deckel alle 6 Monate um 750,- € abgeschmolzen – erstmalig zum 01.02.2027. Es steht zu hoffen, dass die Preis-
gestaltung der Wärmepumpenanbieter sich entsprechend ausrichtet und zukünftig die Wärmepumpen günstiger ange-
boten werden.

Kunden, die den Einbau einer Wärmepumpe planen, müssen entscheiden, ob sie die 46% Förderung für ein auf
28.000,- € gedeckeltes Projekt in Anspruch nehmen wollen oder auf das Inkrafttreten des Wertschöpfungsbonus
warten, um 61% Förderung in Anspruch zu nehmen – dies aber bei auf 27.250,- € gedeckelten Projektkosten.

Darüber hinaus gibt es einen gestaffelten Einkommensbonus für schwächer verdienende Familien und zwar:

  • für Haushaltseinkommen bis 30.000,- € pro Jahr 40%
  • für Haushaltseinkommen bis 40.000,- € pro Jahr 30%
  • für Haushaltseinkommen bis 50.000,- € pro Jahr 10%

Die Summe der Förderprozente ist für Normalverdiener auf maximal 70%, für einkommensschwächere Verdiener auf
maximal 80% der oben angegebenen 28.000,- € begrenzt.

Solange mein Heizbrenner noch läuft, mache ich erst mal nichts! Dann kostet es auch nichts. >Falsch !!!

Auch wenn wir seit zwei Tagen wissen, dass das GEG-Heizungsgesetz durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst wird und Gas- und Öl-Heizungen nun weiter erlaubt sind: Gas und Öl werden signifikant teurer – insbesondere durch die nun erforderlichen Bio-Beimischungen und die CO2-Abgabe. In den letzten 4 Jahren sind die Gaskosten um 66% gestiegen. Das wird weitergehen und der Anstieg wird sich beschleunigen!

Im Übrigen: Wie lange glauben Sie, werden die Hersteller die Ersatzteile für über 10 Jahre alte Heizbrenner noch vorhalten? Gar nicht – die wollen ja etwas verdienen. Ich habe Kunden, die rufen mich im Januar an und fragen mich verzweifelt, was sie tun sollen, weil die Gastherme nicht mehr läuft und der Heizungsbauer die Ersatzteile nicht mehr bekommt. Bis jetzt eine neue Anlage beschafft und eingebaut ist, dauert es mindestens bis März.

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Entscheiden und planen Sie frühzeitig eine neue Heizungsanlage. Und lassen Sie sich vor allem in Sachen Fördermittel beraten. Merke: Erst muss man Fördermittel beantragen; dann erst darf man eine neue Anlage einbauen. Wenn Sie erst im Kalten sitzen, dann haben Sie keine Zeit mehr, Fördermittel zu beantragen.

Und übrigens: Die Förderung für Wärmepumpen von bis zu 55% laufen auch mit dem neuen Gesetz weiter. Aber nicht ewig! Ab 2028 werden die Fördersätze vermindert und von Jahr zu Jahr weiter reduziert.

Also: der frühe Vogel fängt den Wurm. Sprechen Sie mich an. Sie bekommen von mir:

  • ein Haus-Gutachten
  • eine technische Beratung für Ihr bestes Heizungsanlagenkonzept
  • die passgenaue Auslegung der neuen Heizungsanlage
  • KFW- und/oder Bafa-Fördermittel
  • einen neuen Energieausweis. Damit ist Ihr Haus deutlich mehr wert.

Rolladen als zusätzlicher sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz

Viele Häuser und Wohnungen haben Rolladen. Die meisten Bewohner nutzen sie als „Sichtschutz“ und fahren sie abends herunter. Vielen ist nicht bewusst, dass Rolladen auch eingesetzt werden können, um das Raumklima zu regulieren.

Im Winter macht es Sinn, die Rolläden als zusätzliche Fenster-Außenisolierung herunterzufahren und zu Nachtzeiten und Tageszeiten solange unten zu belassen, solange niemand durch das Fenster schauen möchte.

Im Sommer ist es empfehlenswert, die Rolläden immer bei direkter Sonneneinstrahlung auf das Fenster herunterzufahren, um ein zusätzliches Aufheizen der Räume zu verhindern. Gerade bei den wegen des Klimawandels heißeren Sommertemperaturen können Sie so die Behaglichkeit deutlich verbessern.

Man kann die Rolläden von Hand bedienen. Komfortabler ist es natürlich, wenn die Rolläden mit einem elektrischen Motor und einem Bedienschalter ausgestattet sind. Dann lassen sich die elektrischen Bedienschalter gegen zeitgesteuerte Schalter (die natürlich nach wie vor auch von Hand weiter bedienbar sind) austauschen und die gewünschten Öffnungs- und Schließzeiten programm-ieren. Im Ergebnis hat man ein Haus oder eine Wohnung mit einem sehr viel ausgeglicheneren, automatisierten Energie-Management. Die Energierechnung wird es Ihnen danken.

Hinweis für Besitzer von Gurt-getriebenen Rolläden: Es gibt im Übrigen auch elektrische, nachrüstbare Gurt-Rollsysteme mit Zeitschaltuhr. Die Umbaukosten sind gegenüber einer Umrüstung auf elektrische Rolläden mit Direktantrieb um etwa 50% niedriger.