Gebäudemodernisierungsgesetz: Was ändert sich denn nun für denWärmepumpeneinbau?
Am Mittwoch den 08.07.2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen, das Heizungsgesetz und die Förderrichtlinien für die Wärmepumpeninstallation zu ändern.
Zukünftig wird der Einbau konventioneller Ölheizkessel und Gasthermen wieder möglich sein, ist jedoch mit der Auflageverbunden, die Anlagen mit Brennstoffen mit Bioanteilen zu betreiben. Der Bioanteil muss im Jahr 2029 10% betragenund soll langsam gesteigert werden, bis er im Jahr 2045 100% beträgt. Durch den Bioanteil und durch die CO2-Bepreisung der Brennstoffe werden Heizöl und Gas deutlich teurer werden. Wieviel teurer kann man heute noch nichtseriös prognostizieren. Aber wir wissen aus der Fahrzeugwelt, dass heute schon ein Liter Biokraftstoff doppelt so vielkostet wie ein Liter konventioneller Kraftstoff.
Wärmepumpen unterliegen keiner CO2-Abgabe und werden weiterhin gefördert. Die Förderung wird zwar gekürzt, fälltaber weiterhin deutlich aus:
- Grundförderung weiterhin 30% der Anlagenkosten 30%
- Klimageschwindigkeitsbonus 16% (sofortiger Austausch der alten Heizungsanlage) 16%
- Wertschöpfungsbonus 15% ab 1. Quartal 2027 (für in der EU gefertigte Wärmepumpen) 15%
Summe der Förderung für ein Einfamilienhaus 61%
Die Projektkosten sind allerdings nicht mehr wie vorher auf 30.000,- € gedeckelt, sondern auf 28.000,- €. Zudem wird
dieser Deckel alle 6 Monate um 750,- € abgeschmolzen – erstmalig zum 01.02.2027. Es steht zu hoffen, dass die Preis-
gestaltung der Wärmepumpenanbieter sich entsprechend ausrichtet und zukünftig die Wärmepumpen günstiger ange-
boten werden.
Kunden, die den Einbau einer Wärmepumpe planen, müssen entscheiden, ob sie die 46% Förderung für ein auf
28.000,- € gedeckeltes Projekt in Anspruch nehmen wollen oder auf das Inkrafttreten des Wertschöpfungsbonus
warten, um 61% Förderung in Anspruch zu nehmen – dies aber bei auf 27.250,- € gedeckelten Projektkosten.
Darüber hinaus gibt es einen gestaffelten Einkommensbonus für schwächer verdienende Familien und zwar:
- für Haushaltseinkommen bis 30.000,- € pro Jahr 40%
- für Haushaltseinkommen bis 40.000,- € pro Jahr 30%
- für Haushaltseinkommen bis 50.000,- € pro Jahr 10%
Die Summe der Förderprozente ist für Normalverdiener auf maximal 70%, für einkommensschwächere Verdiener auf
maximal 80% der oben angegebenen 28.000,- € begrenzt.

